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  Allgemeine Geschäftsbedingungen


 
Geltungsumfang Unmöglichkeit, Vertragsanpassung
Angebot und Auftragsbestätigung Gewährleistung
Urheberrecht und Eigentümervorbehalt Reparaturen
Preis- und Zahlungsbedingungen Rücknahmen
Eigentumsvorbehalt Montage
Versand und Lieferung Datenschutz
Lieferzeit Erfüllungsort und Gerichtsstand
Schlussbestimmungen
   
AGB Allgemeine Geschäftsbedingungen als PDF (50 KB)

Geltungsumfang

Die nachstehenden Lieferungs- und Zahlungsbedingungen regeln die Rechtsbeziehungen zwischen uns und unseren Kunden. Abweichende Bedingungen des Kunden, die wir nicht ausdrücklich schriftlich anerkennen, sind für uns unverbindlich, auch wenn wir Ihnen nicht ausdrücklich widersprechen. Andere Vereinbarungen, Änderungen und Nebenabreden bedürfen unsererschriftlichen Bestätigung.

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Angebot und Auftragsbestätigung

Unsere Angebote sind freibleibend. Der Umfang unserer Leistungspflicht wird allein durch unsere schriftliche Auftragsbestätigung festgelegt. Unsere dem Angebot oder der Auftragsbestätigung zugrundeliegenden Unterlagen, wie Abbildungen, Zeichnungen, Maße- und Gewichtsangaben, sind in der Regel nur als Annäherungswerte zu verstehen, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet werden.

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Urheberrecht und Eigentümervorbehalt an Zeichnungen u.ä.

Wir behalten uns das Eigentum an Zeichnungen, Skizzen, Kostenvoranschlägen und sonstigen unseren Angeboten und Auftragsbestätigungen beigefügten Unterlagen vor. Der Kunde darf sie nur zu dem vereinbarten Zweck benutzen und sie ohne unsere Zustimmung nicht vervielfältigen oder Dritten zugänglichmachen. Auf Verlangen sind diese Unterlagen selbst und sämtliche Vervielfältigungen davon an uns zurückzugeben.

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Preis- und Zahlungsbedingungen

Die von uns angegebenen Preise verstehen sich ab Lieferwerk zuzüglich der Mehrwertsteuer in der im Lieferzeitpunkt gültigen gesetzlichen Höhe ohne Verpackung. Die Verpackung wird nach unserer Wahl berechnet. Allen Aufträgen werden die zur Zeit der Lieferung geltenden Preise und Rabattsätze zugrunde gelegt. Die Berechnung erfolgt grundsätzlich in „Euro“,in der auch zu zahlen ist. Grundsätzlich erfolgen Lieferungen nur gegen Nachnahme oder Vorauskasse.Lieferungen gegen Rechnung müssen ausdrücklich vereinbart werden. Es gelten die in der Auftragsbestätigung vereinbarten Bedingungen. Zahlungen gelten erst als an dem Tage geleistet, an welchem der Verkäufer über den Rechnungsbetrag verlustfrei verfügen kann. Bei Zahlungsverzug sind, vorbehaltlich der Geltendmachung weiteren Schadens, Verzugszinsen in Höhe von 5% über dem Diskontsatz der Deutschen Bundesbank zu entrichten. Alle unsere Forderungen werden sofort fällig, wenn ein Zahlungstermin nicht eingehalten wird oder der Käufer gegen sonstige vertragliche Vereinbarungen verstößt oder uns Umstände bekannt werden, die geeignet sind, die Kreditwürdigkeit des Käufers zu mindern. Ferner sind wir in einem solchen Fall berechtigt, noch ausstehende Lieferungen nur gegen Vorauszahlung oderSicherheitsleistung auszuführen und nach Setzung einer angemessenen Nachfrist vom Vertrag zurückzutreten oder wegen Nichterfüllung Schadenersatz zu verlangen. Wir können außerdem die Weiterveräußerung der unter Eigentumsvorbehalt gelieferten Waren untersagen, deren Rückgabe oder die Übertragung des mittelbaren Besitzes auf Kosten des Käufers verlangen und eine Einziehungsermächtigung widerrufen. Die o. g. Skonti werden nicht gewährt, wenn sich der Käufer mit der Bezahlung früherer Lieferungen im Rückstand befindet.Ein Leistungsverweigerungsrecht seitens des Käufers ist im Geschäftsverkehr mit Kaufleuten ausgeschlossen. Ein Zurückbehaltungsrecht steht dem Käufer nicht zu. Dies gilt im Geschäftsverkehr mit Nichtkaufleuten nicht, soweit der Gegenanspruch aus dem selben Vertrag entstand. Eine Aufrechnung durch den Käufer ist nur zulässig, soweit seine Gegenforderungen ausdrücklich für unbestritten erklärt oder rechtskräftig festgestellt sind. Zur Annahme von Wechseln sind wir nicht verpflichtet.

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Eigentumsvorbehalt

Der Kaufgegenstand bleibt bis zum Ausgleich der dem Verkäufer aufgrund des Kaufvertrages zustehenden Forderungen Eigentum des Verkäufers. Ist der Käufer eine juristische Person des öffentlichen Rechts, ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen oder ein Unternehmer, der bei Abschluss des Vertrages in Ausübung seiner gewerblichen oder selbständigen beruflichenTätigkeit handelt, bleibt der Eigentumsvorbehalt auch bestehen für Forderungen des Verkäufers gegen den Käufer aus der laufenden Geschäftsbeziehung bis zum Ausgleich von in Zusammenhang mit dem Kauf zustehenden Forderungen. Auf Verlangen des Käufers ist der Verkäufer zum Verzicht auf den Eigentumsvorbehalt verpflichtet, wenn der Käufer sämtliche mit dem Kaufgegenstand im Zusammenhang stehende Forderungen unanfechtbar erfüllt hat und für die übrigen Forderungen aus den laufenden Geschäftsbeziehungen eine angemessene Sicherung besteht. Bei Zahlungsverzug des Käufers kann der Verkäufer vom Kaufvertrag zurücktreten. Hat der Verkäufer darüber hinaus Anspruch auf Schadenersatz statt der Leistung und nimmt er den Kaufgegenstand wieder an sich, sind Verkäufer und Käufer sich darüber einig, dass der Verkäufer den gewöhnlichen Verkaufswert des Kaufgegenstandes im Zeitpunkt der Rücknahme vergütet. Solange der Eigentumsvorbehalt besteht, darf der Käufer über den Kaufgegenstand weder verfügen noch Dritten vertraglich eine Nutzung einräumen.

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Versand und Lieferung

Bei Versendung der Ware können wir die Beförderungsmittel und den Versandweg unter Ausschluss jeder Haftung auswählen. Dieser Ausschluss gilt nicht, soweit im Geschäftsverkehr mit Kaufleuten einer unserer leitenden Angestellten, im Geschäftsverkehr mit Nicht-Kaufleuten irgendeiner unserer Mitarbeiter mindestens grob fahrlässig gehandelt hat. Mit der Übergabe an den Spediteur, Frachtführer oder Kunden als Abholer, spätestens jedoch mit dem Verlassen des Werks oder des Lagers, geht jede Gefahr auf den Käufer über.

Gefahrenübergang ist bei Lieferung mit Aufstellung oder Montage am Tage der Übernahme in eigenen Betrieb oder, soweit vereinbart, nach einwandfreiem Probebetrieb. Wenn der Versand, die Zustellung, der Beginn, die Durchführung der Aufstellung oder Montage, die Übernahme in eigenen Betrieb oder der Probebetrieb aus vom Besteller zu vertretenden Gründen verzögert wird oder der Besteller aus sonstigen Gründen in Annahmeverzug kommt, so geht die Gefahr auf den Besteller über. Sofern uns kein Verbot des Bestellers vorliegt, wird für alle Sendungen von uns eine Transportversicherung abgeschlossen, die dem Besteller in Rechnung gestellt wird.
Der Mindestauftragswert für Versandlieferungen beträgt 100 EURO (ohne MwSt.) im Inland, im Ausland 500 EURO. Bei Kleinlieferungen für Bestellungen unter Mindestauftragswert werden im Inland neben Verpackungs- und Versandkosten anteilige Bearbeitungskosten in Höhe von 50 EURO (ohne MwSt.) in Rechnung gestellt.Versandlieferungen ins Ausland werden unter dem o. g. Mindestauftragswert nicht ausgeführt.
Die Bestellung von Sonderanfertigungen sowie Bestellungen in Mengen und Abmessungen, die nicht Bestandteil unseres Kataloges sind, bedürfen der Schriftform. Gegebenenfalls ist eine zu vereinbarende Anzahlung zu leisten.
Werden Sonderanfertigungen in größeren Mengen in Auftrag genommen, so darf von uns die Lieferung um eine angemessene Stückzahl unter- oder überschritten werden (in der Regel ±10%). Versandverpackungen werden grundsätzlich zum Selbstkostenpreis berechnet.

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Lieferzeit

Die Lieferfrist beginnt mit dem Tag unserer Auftragsbestätigung, jedoch nicht vor völliger Klarstellung aller Ausführungseinzelheiten. Die vereinbarte Lieferfrist verlängert sich - unbeschadet unserer Rechte aus Verzug des Käufers - um den Zeitraum, um den der Käufer mit seinen Verpflichtungen aus diesem oder einem anderen Abschluss im Verzug ist. Dies gilt sinngemäß, wenn ein Liefertermin vereinbart ist.
Falls wir selbst in Verzug geraten, muss der Käufer uns eine angemessene Nachfrist setzen. Nach Ablauf dieser Nachfrist kann er vom Abschluss zurücktreten, wenn die Waren ihm bis zu diesem Zeitpunkt nicht als versandbereitgemeldet wurden.
Schadenersatzansprüche aus Nichteinhaltung von Lieferfristen oder -terminen sind ausgeschlossen. Dieser Ausschluss gilt nicht, soweit im Geschäftsverkehr mit Kaufleuten einer unserer leitenden Angestellten, im Geschäftsverkehr mit Nicht-Kaufleuten irgendeiner unserer Mitarbeiter die Verzögerung grob fahrlässig zu vertreten hat.
Ereignisse höherer Gewalt berechtigen uns, die Lieferung um die Dauer der Behinderung und einer angemessenen Anlaufzeit hinauszuschieben oder wegen des noch nicht erfüllten Teils vom Vertrag zurückzutreten. Bei höherer Gewalt stehen Streik, Aussperrung und sonstige Umstände gleich, die uns die Lieferung wesentlich erschweren oder sonst unmöglich machen, und zwar gleich, ob sie bei uns oder einem Unterlieferer eintreten. Der Käufer kann von uns die Erklärung verlangen, ob wir zurücktreten oder innerhalb angemessener Frist liefern wollen.
Erklären wir uns nicht, kann der Käufer zurücktreten. Liefertermine gelten als eingehalten, wenn sie fristgemäß unser Werk verlassen. Teillieferungen sind zulässig.

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Unmöglichkeit, Vertragsanpassung

Im Falle der Unmöglichkeit, Vertragsanpassung gilt, wenn der Vertragspartner Kaufmann ist, das Folgende:
Wird dem Lieferer oder Besteller die ihm obliegende Lieferung oder Leistung unmöglich, so gelten die allgemeinen Rechtsgrundsätze mit der folgenden Maßgabe:
Ist die Unmöglichkeit auf Verschulden des Lieferers zurückzuführen, so ist der Besteller berechtigt, Schadenersatz zu verlangen. Jedoch beschränkt sich der Schadenersatzanspruch des Bestellers auf 10 v.H. desjenigen Teils der Lieferung oder Leistung, welcher wegen der Unmöglichkeit nicht in zweckdienlichen Betrieb genommen werden kann. Schadenersatzansprüche des Bestellers, die über die genannte Grenze in Höhe von 10 v. H. hinausgehen, sind ausgeschlossen. Dies gilt nicht, soweit in Fällen des Vorsatzes oder der groben Fahrlässigkeit zwingend gehaftet wird. Das Recht des Bestellers zum Rücktritt vom Vertrag bleibt unberührt der Lieferung oder Leistung, welcher wegen der Unmöglichkeit nicht in zweckdienlichen Betrieb genommen werden kann. Schadenersatzansprüche des Bestellers, die über die genannte Grenze in Höhe von 10 v. H. hinausgehen, sind ausgeschlossen. Dies gilt nicht, soweit in Fällen des Vorsatzes oder der groben Fahrlässigkeit zwingend gehaftet wird. Das Recht des Bestellers zum Rücktritt vom Vertrag bleibt unberührt.

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Gewährleistung

Im Vertragsverhältnis mit Nichtkaufleuten (Endverbraucher) leisten wir für die Mängelfreiheit unserer Produkte Gewähr für den Zeitraum von zwei Jahren ab Lieferung. Im Vertragsverhältnis mit Vollkaufleuten zwischen Unternehmen leisten wir für die Mängelfreiheit unserer Produkte Gewähr für einen Zeitraum von einem Jahr.
Auf Frässpindeln leisten wir eine Gewähr für Mängelfreiheit von 6 Monaten. Diese Gewährleistungsfrist von 6 Monaten zählt auch für Frässpindeln, die in ein Maschinensystem integriert sind.
Mängelrügen hat der Käufer innerhalb von 10 Tagen nach Erhalt der Waren am Bestimmungsort bei uns eingehend schriftlich geltend zu machen. Dies gilt im Geschäftsverkehr mit Nicht-Kaufleuten nur insoweit, als es sich um offensichtliche Mängel handelt. Rügen werden nur berücksichtigt, wenn sich die Ware noch im Zustand der Anlieferung befindet. Wir nehmen von uns als mangelhaft anerkannte Ware zurück und liefern an ihre Stelle einwandfreie Ware. Statt dessen können wir auch den Minderwert ersetzen. Sollte eine Nachbesserung oder eine Ersatzlieferung fehlschlagen, so haben Nicht-Kaufleute nach ihrer Wahl das Recht auf Herabsetzung der Vergütung oder auf Rückgängigmachung des Vertrages. Weitergehende Ansprüche, auch wegen Mangelfolgeschäden des Käufers, sind ausgeschlossen, soweit diese nicht auf den Fehler einer zugesicherten Eigenschaft beruhen. Zur Mängelbeseitigung hat der Besteller dem Lieferer die nach billigem Ermessen erforderliche Zeit und Gelegenheit zu gewähren. Verweigert er diese, so ist der Lieferer von der Mangelhaftigkeit befreit. Eine Rücksendung der beanstandeten Ware ist nur mit unserem Einverständnis zulässig. Die Frachtkosten sind vom Käufer vorzulegen. Eine Erstattung findet nur im Fall einer berechtigten Mängelrüge statt. Veranlasst der Kunde eine Überprüfung von uns gelieferter Waren und gibt er einen Fehler an, für den wir haften würden, berechnen wir eine Bearbeitungsgebühr für jedes überprüfte Gerät, wenn sich herausstellt, dass kein Mangel vorhanden ist. Unsere Haftung, gleich aus welchem Rechtsgrund, beschränkt sich auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Anwendungstechnische Beratung geben wir nach bestem Wissen. Alle Angaben und Auskünfte über Eignung und Anwendung unserer Waren sind jedoch unverbindlich und befreien den Käufer nicht von eigenen Prüfungen und Versuchen. Für die Beachtung gesetzlicher und behördlicher Vorschriften bei der Verwendung der Waren ist der Käufer eigenverantwortlich. Für eine Eignung der Ware für bestimmte Zwecke haften wir nur, wenn dies ausdrücklich schriftlich zugesichert ist.
Rücksendungen sind in Originalverpackungen oder gleichwertiger Verpackung auszuführen.

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Reparaturen

Wird vor Ausführung von Reparaturen die Vorlage eines Kostenvoranschlages gewünscht, so ist dies ausdrücklich anzugeben. Kosten für Versand und Verpackung gehen zu Lasten des Käufers. Der Rechnungsbetrag für Reparaturen ist sofort ohne jegliche Abzüge zu entrichten. Reparaturen, auch im Rahmen von Garantieleistungen, erfolgen grundsätzlich in unserem Werk, sofern keine andere schriftliche Vereinbarung besteht.

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Rücknahmen

Rücknahmen von gelieferten Waren sind nur nach Rücksprache und Vereinbarung unter Anrechnung entsprechender Abschläge möglich. Sonderanfertigungen und Software sind grundsätzlich von der Rücknahme ausgeschlossen!
Bei allen Ein- oder Rücksendungen ist der Lieferschein- oder die Rechnungskopie beizulegen. Die Kosten der Rücksendung gehen zu Lasten des Käufers bzw. sind „frei Haus“ vorzunehmen.

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Montage

Montagearbeiten sind, wenn nichts anderes schriftlich vereinbart ist, zu vergüten. Die Montagekosten umfassen insbesondere Reisekosten, tägliche Auslösung sowie die üblichen Verrechnungssätze für Arbeitszeit und Zuschläge für Mehr-, Nacht-, Sonn- und Feiertagsarbeit, für Arbeiten unter erschwerten Umständen sowie für Planung und Überwachung.
Die Kosten für Vorbereitungs-, Reise-, Warte- und Wegzeit stellen wir gesondert in Rechnung. Verzögert sich die Aufstellung oder Inbetriebnahme ohne unser Verschulden, so hat der Kunde alle Kosten für die Wartezeit und für weitere erforderliche Reisen zu tragen.
Der Kunde stellt auf seine Kosten das erforderliche Hilfspersonal mit dem von diesem benötigten Werkzeug in der erforderlichen Zahl zur Verfügung. Weiterhin stellt der Kunde für die Aufbewahrung der Maschinenteile, Apparaturen, Materialien, Werkzeuge usw. genügend große, geeignete, trockene und verschließbare Räume zur Verfügung. Er hat zum Schutz unseres Besitzes und des Montagepersonals diejenigen Maßnahmen zu treffen, die er zum Schutz des eigenen Besitzes ergreifen würde. Erfordert die Eigenart des Betriebes des Kunden besondere Schutzkleidung und Schutzvorrichtungen für das Montagepersonal, so stellt er auch dieses zur Verfügung.
Unser Montagepersonal und dessen Erfüllungsgehilfen sind nicht befugt, Arbeiten auszuführen, die nicht in Erfüllung unserer Verpflichtung zur Lieferung und der Aufstellung oder Montage des Liefergegenstandes vorgenommen werden oder ohne Rücksprache mit uns von dem Kunden oder einem Dritten veranlasst werden. Für solche, nicht unserem Verantwortungsbereich zuzurechnenden Arbeiten haften wir nicht.
Wird die Montage durch den Kunden oder einen vom ihm beauftragten Dritten ausgeführt, so sind unsere jeweils gültigen Betriebs- und Montagevorschriften zu beachten.

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Datenschutz

Alle zur Abwicklung der Geschäftsbeziehung notwendigen Daten werden durch den Verkäufer unter der Berücksichtigung des Bundesdatenschutzgesetzes gespeichert und verarbeitet.

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Erfüllungsort und Gerichtsstand

Erfüllungsort für beide Vertragsteile ist Eichenzell / Deutschland bzw. das in der Auftragsbestätigung angegebene Außenbüro, bzw. Niederlassung / Werk. Gerichtsstand - auch im Scheckprozess - ist, wenn unser Vertragspartner Kaufmann ist, Fulda / Deutschland.

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Schlussbestimmungen

Auch bei Lieferungen ins Ausland gilt ausschließlich Deutsches Recht. Die Gültigkeit des UN-Kaufrechtes wird abgedungen.
Bei Export unserer Waren durch unsere Abnehmer in Gebiete außerhalb der Bundesrepublik Deutschland übernehmen wir keine Haftung, falls durch unsere Erzeugnisse Schutzrechte Dritter verletzt werden. Der Käufer ist zum Ersatz des Schadens verpflichtet, der von uns durch die Ausfuhr von Waren verursacht wird, die von uns nicht ausdrücklich zum Export geliefert werden. Sollten sich Bestimmungen dieser allgemeinen Geschäftsbestimmungen als ungültig erweisen, so berührt das die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Der Kunde und wir werden die ungültigen Vorschriften durch neue Bestimmungen ersetzen, die rechtlich zulässig sind und dem verfolgten rechtlichen und wirtschaftlichen Sinn und Zweck so nah wie möglich kommen.
Änderungen und Ergänzungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen bedürfen zu Ihrer Wirksamkeit der Schriftform.

Ende des Formulares. Stand: 15.09.2006

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